Der Anspruch von Kindern auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind, ist in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Für alle Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, hat deshalb das Kindeswohl oberste Priorität.
Das Unterhaltsrecht sieht vor, dass neben den laufenden Zahlungen für ein Kind bei Vorliegen eines Sonderbedarfes zusätzliche Beiträge vom Unterhaltspflichtigen zu leisten sind.
Die Scheidungsrate liegt im österreichischen Durchschnitt bei 43 Prozent. Die Frage, welche Auswirkungen die Ehescheidung auf das Schicksal eines Unternehmens hat, ist deshalb von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch eine Scheidung der Bestand eines Unternehmens nicht gefährdet werden.